Geltungsbereich
Die AGB gelten immer und ausschließlich für sämtliche Verträge, die mit der Firma Zweirad Würdinger GmbH Bereich des stationären Handels (nicht-Internet) geschlossen werden. Für alle Online-Rechtsgeschäfte gelten die auf unserer Shop-Seite shop.wuerdinger.de hinterlegten Online-AGB.
Preise
Preise in Ausstellungsflächen, Katalogen und auf der Internetseite www.wuerdinger.de sind keine rechtlich verbindlichen Angebote. Die angegebenen Preise stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Ein wirksamer Kaufvertrag wird erst durch die Annahme des Angebots geschlossen. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
Zahlung und Produktrücknahme im Sinne des EleketroG
Die Zahlung ist mit der Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, spätestens mit Übersendung der Rechnung. Bei Neukauf eines Elektrorads verpflichtet sich der Verkäufer, dem Endkunden ein altes Elektrorad zurückzunehmen, im Sinne des Elektrogesetzes. Des Weiteren kommen alle gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung; diese sind in den Verkaufsprozess integriert.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Verkäufers. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
Verzug bei Reparatur
Wird eine Sache nicht zum Fertigstellungstermin oder zum vereinbarten Termin abgeholt, so werden nach einer Frist zur Abholung von 14 Tagen pro Werktag einen Euro (1,-€) Lagerkosten erhoben. Die Gefahr der weiteren Aufbewahrung trägt der Auftraggeber.
Wird der Reparaturgegenstand zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, so sind wir berechtigt nach entsprechendem Hinweis an den Auftraggeber die Ware öffentlich zu versteigern und uns aus dem Erlös zu befriedigen. Der Auftraggeber ist über den Versteigerungserlös zu informieren. Ergibt sich aus dem Versteigerungserlös eine Differenz zur Forderung, so ist diese vom Begünstigten auszugleichen. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.
Verzug bei Kauf
Nimmt der Käufer den Gegenstand langer als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Gewährleistung und Haftung
Bei Neuware gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ist auf 12 Monate beschränkt, Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt und auch nur für 12 Monate. Diese Beschränkungen gelten nicht für die in § 309 Abs. 7 a) und b) BGB bezeichneten Schadensersatzansprüche, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Wird der reparierte Gegenstand vor der Abnahme bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundenen Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser jeweiliges Ladengeschäft. Lieferungen oder Abholungen beim Kunden erfolgen nur im Sinne des § 447 BGB auf Wunsch des Kunden. Dies gilt auch beim Kauf von noch zu montierenden Fahrrädern oder Heimtrainern. Die Montage ist hierbei ausdrücklich nicht durch uns geschuldet.
Gerichtsstand, Schlichtung,Teilnichtigkeit, Änderungen
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder solche bei denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Alle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Vilshofen, den 23.12.2021